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Altersgrenze in Tarifverträgen wirksam – Esche Schümann Commichau vertritt Hamburger Hochbahn AG

Hamburg, 22.02.2011 – Esche Schümann Commichau hat die Hamburger Hochbahn AG erfolgreich in einem Berufungsverfahren vor dem Hamburger Landesarbeitsgericht vertreten. Das Gericht hat entschieden, dass Altersbegrenzungen in Tarifverträgen wirksam sind und damit der Hochbahn AG Recht gegeben.

Bei seiner Entscheidung hat sich das Landesarbeitsgericht Hamburg auf das sogenannte Rosenbladt-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Oktober 2010 berufen: Der EuGH hatte Altersbegrenzungen in Tarifverträgen für wirksam erklärt. Entsprechend hat nun das Landesarbeitsgericht Hamburg mit seinem Urteil festgestellt, dass die Altersbegrenzung in den Tarifverträgen der Hamburg Hochbahn AG europarechtskonform sei. Weil die Wirksamkeit von Altersbegrenzungen darüber hinaus auch weitestgehend der gängigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entspricht, hat das Gericht eine Revision nicht zugelassen.

Hintergrund des Verfahrens: Im Juli 2009 hatte ein Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn AG vor dem Arbeitsgericht Hamburg dagegen geklagt, nach Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt zu werden. Der Kläger machte eine Altersdiskriminierung geltend und bekam in erster Instanz Recht. Die Hamburg Hochbahn AG musste den Arbeitnehmer daraufhin zunächst weiterbeschäftigen.

Esche Schümann Commichau hat die Hamburger Hochbahn AG in allen Instanzen beraten. Beteiligt waren Partner Jan-Marcus Rossa und die Associates Burkhard Fabritius und Anamika Balupuri-Beckmann. Esche Schümann Commichau berät die Hamburger Hochbahn AG und ihre Tochtergesellschaften regelmäßig im Bereich Arbeitsrecht.