Attest bereits am 1. Tag einfordern: Wie ist das im Betrieb umsetzbar?
Jan-Marcus Rossa, Partner und Rechtsanwalt bei Esche Schümann Commichau, hat dem Haufe-Verlag ein Interview zum Thema „Attest am 1. Tag einfordern: Wie ist das im Betrieb umsetzbar?“ gegeben.
Das Bundesarbeitsgericht hat im November 2012 entschieden, dass ein ärztliches Attest bereits am 1. Krankheitstag vom Arbeitgeber eingefordert werden kann. Dieses Recht ist an keine bestimmten Voraussetzungen geknüpft und kann gegenüber jedem Mitarbeiter grundlos eingefordert werden. Die Aufforderung darf jedoch nicht willkürlich sein und auch nicht gegen das Maßregelungsverbot verstoßen.