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Bundesverfassungsgericht entscheidet: Erbschaftsteuer verfassungswidrig – was jetzt wichtig wird!

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem heute verkündeten Urteil §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen.

Inwiefern ergibt sich aus dem heutigen Urteil Handlungsbedarf und welche Anpassungen sind vom Gesetzgeber in Zukunft zu erwarten? Darüber informieren wir im Rahmen unseres Forum Vermögensnachfolge "Erbschaftsteuer verfassungswidrig − Was jetzt wichtig wird!" am 22. Januar 2015 ab 18.00 Uhr.

Als Referentin wird u. a. Frau Gerda Hofmann, Ministerialrätin aus dem Bundesministerium der Finanzen, zu Gast sein. Die Vortragsveranstaltung mit anschließendem Imbiss findet in unseren Räumlichkeiten im Haus JAVA in der HafenCity statt. Wenn Sie Interesse daran haben, an der Veranstaltung teilzunehmen, melden Sie sich bitte per E-Mail bei Dr. Frank Tremmel. Eine offizielle Einladung erhalten Sie Anfang Januar 2015.

Hintergrund der heutigen Gerichtsentscheidung ist der Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27.09.2012 (Az. II R 9/11), mit dem der BFH dem Bundesverfassungsgericht das geltende Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht zur Prüfung vorgelegt hatte. In seiner Beschlussvorlage hatte der BFH insbesondere beanstandet, dass durch künstliche Schaffung von Betriebsvermögen auch Barvermögen vollständig steuerbefreit verschenkt bzw. vererbt werden konnte.

Die wesentlichen Erwägungen des Senats können Sie der Pressemeldung des Verfassungsgerichts entnehmen.