Datenvernichtung im Arbeitsverhältnis – Interview mit Jan-Marcus Rossa
Jan-Marcus Rossa, Partner und Rechtsanwalt bei Esche Schümann Commichau, hat dem Haufe-Verlag ein Interview zu dem Thema „Wenn Mitarbeiter ihre Festplatte löschen“ gegeben.
Grundsätzlich gilt: Private Daten können jederzeit gelöscht werden, während das Löschen von geschäftlichen Daten und E-Mails nur dann erlaubt ist, wenn dies im Interesse des Arbeitgebers geschieht, da diese Daten dem Arbeitgeber „gehören“. Wer geschäftliche Daten ohne Einverständnis des Arbeitgebers löscht, läuft Gefahr, sich strafbar zu machen, und muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.