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ESCHE berät Bistum Aachen bei der Offenlegung von Täternamen

Als erstes Bistum in Deutschland hat Aachen die Namen von 53 verurteilten und mutmaßlichen Missbrauchstätern veröffentlicht und damit juristisches Neuland betreten.

Bei der Erarbeitung der Kriterien, die für die Veröffentlichung der Namen gelten, wurde das Bistum von Dr. Oliver Stegmann beraten. Die Kriterien sehen vor, dass die Namen von Personen genannt werden, die länger als zehn Jahre verstorben sind. Als Täter werden Personen bezeichnet, die in einem staatlichen oder kirchlichen Strafverfahren wegen Sexualdelikten verurteilt wurden. Für die Bezeichnung als mutmaßlicher Täter muss mindestens ein von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) positiv beschiedener Antrag auf Anerkennung des Leids vorliegen.

„Die Kirche muss selbstverständlich die Persönlichkeitsrechte auch von Tätern und Beschuldigten beachten“, betont Stegmann, Experte für Presse- und Äußerungsrecht. „Verurteilte Täter haben ebenfalls einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. Dazu gehört insbesondere das Resozialisierungsinteresse.“

Besonders heikel war die Abwägung bei der Gruppe mutmaßlicher Täter. Für die Veröffentlichung ihrer Namen spricht das Aufklärungs- und Informationsinteresse der Öffentlichkeit und von Betroffenen. Das Interesse wurde vom Bistum unter anderem deshalb als hoch erachtet, weil Missbrauchsfälle jahrelang vertuscht wurden.

 

Pressemitteilung | PDF    Ansprechpartner: Dr. Oliver Stegmann