ESCHE vertritt Geschädigte des Pflanzenschutzmittelkartells – Bündeln von Ansprüchen für geschädigte Unternehmen –
Das Bundeskartellamt hat am 13. Januar 2020 mitgeteilt, dass gegen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln Kartellbußgelder in Höhe von ca. EUR 154,6 Millionen erhoben wurden.
Die Großhändler haben im Zeitraum von 1998 bis 2015 illegale Absprachen über Preislisten, Rabatte und Einzelpreise beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an Einzelhändler und Endkunden abgesprochen.
Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass in diesen Absprachen ein Verstoß gegen das Kartellverbot liegt.
Aufgrund des Kartells haben Abnehmer von Pflanzenschutzmitteln über viele Jahre hinweg mutmaßlich deutlich überhöhte Preise für Pflanzenschutzmittel bezahlt.
Die betroffenen Pflanzenschutzmittel waren Insektizide, Herbizide und Fungizide, die laut offizieller Mitteilung des Bundeskartellamts von den nachstehenden Herstellern vertrieben wurden:
- AGRAVIS Raiffeisen AG, Hannover/Münster
- AGRO Agrargroßhandel GmbH & Co. KG, Holdorf
- BayWa AG, München
- BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG, Kiel
- Getreide AG, Hamburg
- Raiffeisen Waren GmbH, Kassel
- ZG Raiffeisen eG, Karlsruhe
- Beiselen GmbH, Ulm
Bei Bedarf stellen wir gern weitere Informationen über die Möglichkeiten zur Verfügung, wie Kartellschäden ersetzt verlangt werden können. ESCHE wird die Anspruchsstellung für mehrere Geschädigte bündeln. Es können sich noch weitere Geschädigte anschließen. Die Berechnung des Kartellschadensersatzes erfolgt über unsere ESC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
In der Berichterstattung der Agarzeitung finden Sie Kommentare von Dr. Philipp Engelhoven unter den folgenden Links:
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