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Neues zum Übergang von Betriebsvermögen

Voraussichtlich noch im Herbst 2013 wird das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des geltenden Erbschaftsteuerrechts entscheiden. Zudem stehen mit der Bundestagswahl zahlreiche politische Weichenstellungen in diesem Bereich an. Insbesondere die Besteuerung der Übergänge von Betriebsvermögen wird dabei eine zentrale Rolle spielen.

Die derzeit geltenden Regelungen zur Weitergabe von betrieblichem Vermögen sind großzügig ausgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen und bei entsprechender rechtlicher Gestaltung bleibt der größte Teil oder sogar der gesamte Betrieb von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont. Aufgrund der zu erwartenden Verschärfung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ist dazu zu raten, ohnehin geplante Übertragungen vorzuziehen.

Bei Bedarf ermittelt Esche Schümann Commichau mit einem Team aus erfahrenen Erbschaftsteuer- und Bewertungsspezialisten Ihren Status quo und macht mögliche Szenarien transparent, um so Handlungsalternativen aufzuzeigen. Dabei wird z.B. geprüft, ob sich die Übertragung des Betriebsvermögens für Sie kurz- bzw. mittelfristig anbietet. Zudem werden Methoden zur Minimierung Ihrer Steuerbelastungen bei bzw. nach der Vermögensübertragung identifiziert.