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Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer – "Eckpunktepapier" des BMF

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 17.12.2014 einen nicht unwesentlichen Teil der Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes zur Begünstigung von Betriebsvermögen als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, die Vorschriften der §§ 13a, 13b Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) bis zum 30.06.2016 verfassungsgemäß auszugestalten. Erste Tendenzen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) lassen sich aus einem aktuellen Eckpunktepapier des BMF zur Erbschaft- und Schenkungsteuerreform ablesen. Die wichtigsten Inhalte des Eckpunktepapiers haben wir für Sie zusammengefasst.