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"Vorsicht bei Teilzeitanträgen" – ESCHE-Partner Jan-Marcus Rossa im Interview

Die wichtigsten Neuerungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) wirken sich für Eltern aus, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren werden.

Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist die Stärkung der Zeitsouveränität der Eltern. Diese können künftig eine nicht beanspruchte Elternzeit von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen, ohne dass hierfür eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist.

Was die Änderungen für Arbeitgeber bedeuten und wie diese sich darauf vorbereiten sollten, können Sie im vollständigen Interview mit ESCHE-Partner Jan-Marcus Rossa auf haufe.de lesen.