"Vorsicht bei Teilzeitanträgen" – ESCHE-Partner Jan-Marcus Rossa im Interview
Die wichtigsten Neuerungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) wirken sich für Eltern aus, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren werden.
Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist die Stärkung der Zeitsouveränität der Eltern. Diese können künftig eine nicht beanspruchte Elternzeit von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen, ohne dass hierfür eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist.