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Insolvenzrecht
- Beratung und Vertretung
- – von Gläubigern bei drohender oder eingetretener Insolvenz des Vertragspartner
- – von Gläubigern bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen und Ansprüchen nach dem Anfechtungsgesetz
- – von Insolvenzverwaltern bei der Verfolgung von Insolvenzanfechtungsansprüchen und Haftungsansprüchen
- – von Geschäftsführern und Vorständen in insolvenzrechtlichen Haftungsfragen
- – von Unternehmen in allen insolvenzrechtlichen Fragen, insbesondere bei Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung sowie bei der Vermeidung von Insolvenzanfechtungsrisiken
- Erstellung und Verhandlung von Insolvenzplänen
- Durchführung von Insolvenzverfahren durch angegliederte eigenständige Insolvenzverwaltung
Unser weiteres Beratungsangebot:
- Insolvenzrecht
- Restrukturierung
- Insolvenzverwaltung