Compliance, Kartellrecht, Investitionskontrolle und Internal Investigations
Als multidisziplinäre Sozietät von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unterstützen wir Unternehmen bei der Vermeidung von Rechtsverstößen. Dafür bieten wir unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen für Compliance-Programme an, die sowohl in kleinen als auch großen Unternehmen praktisch und unbürokratisch umsetzbar sind.
Ein Schwerpunkt ist dabei das Kartellrecht. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Bereichen des Kartellrechts, insbesondere der Verteidigung in Kartellbußgeldverfahren und der Vertretung in Kartellschadensersatzfällen. In Transaktionsprojekten übernehmen wir die Vertretung und Koordination in etwaigen erforderlichen Zusammenschluss- und Investitionskontrollverfahren vor den zuständigen Kartell- und Aufsichtsbehörden.
Für den Fall, dass es zum Verdacht eines Rechtsverstoßes oder zu behördlichen Ermittlungen gekommen ist, klären wir für unsere Mandanten den relevanten Sachverhalt auf. Zudem beraten wir zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit einem Rechtsverstoß stellen.
Unser Beratungsangebot
Compliance-Programme
Ermittlung der sog. Risikoklasse des Unternehmens
Erstellung der nötigen Dokumentation (Code of Conduct und Richtlinien für Mitarbeiter)
Beratung und Vertretung bei Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen zur Einführung von Compliance-Programmen
Schulung der Mitarbeiter
Laufende Betreuung des Compliance-Programms (z. B. als Ombudsmann oder Anbieter einer Whistleblower-Hotline)
Laufende Compliance-Beratung
Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen und Kooperationen
Unterstützung bei der Erfüllung von Compliance-Anforderungen von Kunden und anderen Geschäftspartnern (z. B. bei der Abgabe von sog. Lieferantenerklärungen)
Tax Compliance
Erstellung von Konzepten zur Sicherstellung der Tax Compliance
Unterstützung bei der Umsetzung von Tax Compliance Systemen
* Associated Partner
(Nicht Partnerin/Partner der Partnerschaftsgesellschaft)
** Of Counsel
(Nicht Partnerin/Partner der Partnerschaftsgesellschaft)
Kartellrechtliche Vertragsgestaltung
Kartellrechtliche Ausgestaltung von Verträgen in Lieferbeziehungen (Vertikalverhältnis) und zwischen Wettbewerbern (Horizontalverhältnis)
Beratung zu Kundenschutzvereinbarungen, Wettbewerbsverboten und Abwerbeverboten
Erstellung von Technologietransfer-Vereinbarungen
Beratung zu Forschungs- und Entwicklungskooperationen
Kartellbußgeldverfahren
Vertretung in Kartellbußgeldverfahren und Marktmachtmissbrauchsverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission
Vertretung in Verfahren vor deutschen und europäischen Gerichten
Beratung zu Kronzeugen- und Leniency-Anträgen bei Kartellverstößen
Unterstützung bei einer gütlichen Verfahrensbeendigung mit den Kartellbehörden (sog. Settlement)
Bei grenzüberschreitenden Kartellen organisieren wir diese Leistungen über unser Netzwerk (Lawyers Associated Worldwide – LAW) in allen relevanten Ländern mit eingespielten Teams
Aufarbeitung der ökonomischen Zusammenhänge und Effekte von Kartellen zum Zwecke der Verteidigung und zur Vorbeugung von Kartellschadensersatzansprühen
Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche
Entwicklung einer effektiven und zielsicheren Verhandlungsstrategie für die außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen
Gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen auf nationaler und internationaler Ebene
Ökonomische Quantifizierung von Kartellschäden zum Zwecke der Anspruchserhebung und Verteidigung
Fusionskontrolle
Frühzeitige Prüfung von Fusionskontrollanmeldepflichten und der Erfolgswahrscheinlichkeit einer fusionskontrollrechtlichen Freigabe in M&A-Prozessen
Vorbereitung von Fusionskontrollanmeldungen und Vertretung in Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission
Frühzeitige Prüfung und vorbereitende Beratung hinsichtlich Meldepflichten im Bereich der sektorspezifischen und sektorübergreifenden Investitionskontrolle
Klärung rechtlicher Grenz- oder Zweifelsfragen mit dem zuständigen Bundesministerium
Vertretung gegenüber dem zuständigen Bundesministerium bei der Meldung meldepflichtiger Transaktionen und bei der Einholung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Vertretung gegenüber dem zuständigen Bundesministerium in Prüfverfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden
Beratung zur Berücksichtigung des Investitionskontrollrechts in der Ausgestaltung der Transaktionsdokumentation, insbesondere in Unternehmenskaufverträgen
Wettbewerbsökonomische Begleitung zur Herausarbeitung von positiven ökonomischen Effekten
Beratung zu den Pflichten der Unternehmensleitung im Falle von Rechtsverstößen
Plausibilisierung des Verdachts des Verstoßes gegen Rechtsvorschriften
Begleitung von Durchsuchungen durch Ermittlungsbehörden
Presserechtliche Unterstützung
Prüfung der D&O-Versicherungsdeckung
Sachverhaltsaufklärung
Sicherung von vorhandenen Beweismitteln
Befragungen von Zeugen und Mitarbeitern
Forensische Untersuchungen (z. B. softwarebasierte Durchsuchung und Filterung von E-Mails)
(Elektronische) Auswertung der Buchhaltung
Datenschutzrechtliche Beratung
Prüfung der steuerlichen Pflichten
Prüfung der steuerlichen Relevanz eines Rechtsverstoßes
Vollständige Abwicklung der Korrespondenz mit der Finanzverwaltung
Erstellung von Steuerberichtungen und Selbstanzeigen
Unternehmensverteidigung
Bewertung der Strafbarkeitsrisiken
Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren
Beratung zur Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und gütlichen Verfahrensbeendigung
Disziplinarische Maßnahmen
Vollständige arbeitsrechtliche Begleitung des Prozesses von Anfang an
Ausarbeitung von sog. Amnestieverträgen bei einer Kooperation
Arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Disziplinarmaßnahmen (z. B. zu Abmahnungen und ggf. fristlosen Kündigungen und Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmervertretungen)
Bewertung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Mitarbeitern und Organen
Vergaberechtliche Konsequenzen und „Selbstreinigung“
Prüfung der vergaberechtlichen Relevanz eines Rechtsverstoßes, z. B. als Ausschlussgrund in zukünftigen öffentlichen Vergabeverfahren, und ggf. Abwehr des Verfahrensausschlusses
Prüfung der Voraussetzungen für eine vergaberechtliche „Selbstreinigung“ und Erstellung der nötigen Dokumentation für den Nachweis der „Selbstreinigung“
Begleitung der Verhandlungen mit den öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen über eine Anerkennung der erfolgreichen „Selbstreinigung“
* Associated Partner
(Nicht Partnerin/Partner der Partnerschaftsgesellschaft)
** Of Counsel
(Nicht Partnerin/Partner der Partnerschaftsgesellschaft)
Unsere Compliance-Experten beraten und unterstützen Unternehmen seit vielen Jahren bei der Einführung von passenden Hinweisgebersystemen. Mit der digitalen Lösung WhistleDesk bieten wir Unternehmen in Kooperation mit der Datenschutzkanzlei eine sichere und einfache Allround-Lösung an:
WhistleDesk –die digitale Lösung der Datenschutzkanzlei bietet Ihnen
einen einfachen, intuitiven und rechtssicheren Meldekanal
eine unkomplizierte Implementierung mit geringem Aufwand
die Anpassung an Ihr Corporate Design und Ihre individuellen Meldeformulare
ein DSGVO-konformes und ISO 27001-zertifiziertes Rechenzentrum
Sicherheit: Das System wurde von Datenschutz-Experten entwickelt
Berechenbarkeit durch eine attraktive monatliche Lizenzgebühr ab 99 EUR
Case Management durch Esche Schümann Commichau – wie läuft es ab und welche Vorteile haben Sie?
Wir haben eingehende Nachrichten von Hinweisgebern im Blick
Unsere Compliance-Experten prüfen diese Hinweise auf ihre Relevanz und ordnen sie rechtlich schnell ein
Hinweisgeber und Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen können sich auf sichere Kommunikationskanäle verlassen
Ihre interne- Organisation und Mitarbeitende werden entlastet
Bei Bedarf führen wir interne Untersuchungen zur schnellen Aufklärung und Unterbindung von Rechtsverstößen durch
* Associated Partner
(Nicht Partnerin/Partner der Partnerschaftsgesellschaft)
** Of Counsel
(Nicht Partnerin/Partner der Partnerschaftsgesellschaft)
brand eins 2022
brand eins zählt uns wieder zu den besten Wirtschaftskanzleien Hamburgs. Als besondere Auszeichnung heißt es: “Wurde überdurchschnittlich häufig als besonders innovative Kanzlei empfohlen”.
Die WirtschaftsWoche zählt uns zu den „Top Kanzleien” 2019 in Deutschland in dem Bereich Kartellrecht. Als „Top Anwalt“ wird Dr. Philipp Engelhoven aus unserer Sozietät genannt.
JUVE-Handbuch 2019/2020
Nominiert bei den JUVE Awards 2019 als „Kanzlei des Jahres für Dispute Resolution” wird der Sozietät vor allem aus Strafrechts-Boutiquen ein beachtliches Compliance-Know-how bescheinigt.
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