10.07.2025
Gesellschaftsrecht und M&A
Unsere Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung bieten Ihnen eine integrierte Beratung aus einer Hand an – und das bereits seit mehr als 200 Jahren. Unser Team von rund 100 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung wird an unserem Standort in Hamburg von weiteren 150 Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeitern unterstützt und erarbeitet immer einen individuellen Lösungsansatz – ganz nach Ihren Bedürfnissen. Dabei sind exzellente Fachkompetenz, Verlässlichkeit, hohes Engagement und gute Kommunikation die zentralen Grundlagen unseres Leistungsangebots.
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Wir sind Mitglied bei Lawyers Associated Worldwide (LAW), einer Vereinigung von über 100 unabhängigen Anwaltskanzleien in mehr als 180 Wirtschaftszentren weltweit, und bei DFK International, einer Organisation von unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften an etwa 380 Standorten in mehr als 80 Ländern.
In der 281. Episode des „Irgendwas mit Recht“-Podcasts gewähren unsere Experten, Franziska Karsten und Dennis Pohlmann, spannende Einblicke in die Welt der Steuerberatung. Sie zeigen, wie Steuerberatung und juristische Expertise erfolgreich zusammenwirken, beleuchten die Herausforderungen bei der Gestaltung internationaler Steuerstrukturen und berichten von außergewöhnlichen Praxisfällen.
Darüber hinaus geben sie Einblicke in die Karrierewege und Einstellungskriterien unserer Sozietät sowie die gelebte Teamkultur. Entdecken Sie, warum Steuerberatung weit über klassische Buchhaltungsaufgaben hinausgeht.
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Wir können Recht.
Wir können Steuerberatung.
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Bringen Sie Ihr Wissen mit Hilfe unserer Reihe Spotlight Arbeitsrecht auf den aktuellen Stand. In rund 60 Minuten erfahren Sie in kostenfreien Online-Vorträgen die wichtigsten Punkte zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen. Dabei haben Sie auch Gelegenheit, sich in dem lebendigen Format auszutauschen und Fragen zu diskutieren.
Am 14.10.2025 setzen wir unsere Spotlight-Reihe mit dem Thema „BEM und krankheitsbedingte Kündigung" fort.
Angesichts aktuell hoher Krankenstände und der damit verbundenen wirtschaftlichen Belastung für viele Unternehmen gewinnt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) immer mehr an Bedeutung. Arbeitgeber sind ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres verpflichtet, ein BEM durchzuführen und umzusetzen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne vorheriges BEM gilt in aller Regel als unverhältnismäßig und sozialwidrig. In diesem Spotlight erfahren Sie, welche Schritte Arbeitgeber beim BEM beachten müssen und welche (weiteren) Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung bestehen.
Praxisnahe Einblicke und Handlungsempfehlungen geben wir u.a. zu folgenden Themen:
Es referieren:
Dr. Christian Hoppe
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Farina Franz
Rechtsanwältin
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