Spotlight Arbeitsrecht: Remote Work im Ausland & Workation

Bringen Sie Ihr Wissen mit Hilfe unserer Reihe Spotlight Arbeitsrecht auf den aktuellen Stand. In rund 60 Minuten erfahren Sie in kostenfreien Online-Vorträgen die wichtigsten Punkte zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen. Dabei haben Sie auch Gelegenheit, sich in dem lebendigen Format auszutauschen und Fragen zu diskutieren.

Am 24. April sind Remote Work im Ausland & Workation unser Thema: leichtes Gepäck oder schwerer Rucksack?

Remote-Arbeit ist in vielen Unternehmen zwischenzeitlich fest etabliert. Da diese immer häufiger auf Wunsch der Arbeitnehmer auch aus dem Ausland erfolgen soll, ergeben sich zahlreiche neue Fragestellungen. Dabei sind neben den arbeitsrechtlichen Regelungen, insbesondere auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Probleme zu beachten. Ihre Referenten geben einen Überblick über aktuelle Praxisfragen und Best-Practice Ansätze.

 

Folgende Themen stehen auf unserer Agenda:

  • Arbeitsrechtliche Aspekte:

- Anspruch des Arbeitnehmers?
- Vertragliche Rahmenbedingungen und zeitliche Grenzen
- Zwingend zu beachtende Vorschriften des Ziellandes
- Datenschutz
- Unterschied Tätigkeit im EU-Ausland/internationale Tätigkeit

  • Steuerrechtliche Aspekte:

- Doppelbesteuerungspflicht? 
- Risiko der Begründung einer Betriebsstätte im Ausland 

  • Sozialversicherungsrecht:

- Unterschied Tätigkeitsortsprinzip, regelmäßige Tätigkeit in zwei Staaten
- Workation = Entsendungsfall?
- Auslandkrankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsschutz, Dokumentation (z. B. A 1-Bescheinigung, VISA)


Es referieren:

Katharina Krimm
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Associated Partnerin

Justus Caminneci
Rechtsanwalt
 

Termin: 

  • Mittwoch, 24. April 2024, 10:00 bis 11:00 Uhr
    Die Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Ort:

  • online per Zoom

Ihr Ansprechpartner:

Diese kostenfreie Informationsveranstaltung wird online via Zoom von Esche Schümann Commichau durchgeführt.
Unsere Datenschutzerklärung zu Online-Konferenzen finden Sie hier.

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