- 02. Februar 2026
- Gesellschaftsrecht und M&A
Weiter steigende Haftungsrisiken für Manager
Geschäftsleiter sehen sich wachsenden Haftungs- und Kostenrisiken ausgesetzt. Versicherer berichten von mehr D&O-Schäden, höheren Schadensummen und neuen Risikoquellen wie Cyber, KI und ESG. Ein gut abgestimmter D&O-Versicherungsschutz ist dabei nicht nur Teil der Risikovorsorge, sondern sichert zugleich unternehmerische Entscheidungsspielräume und wird daher immer wichtiger – gerade im Mittelstand.
Haftung im Wandel
Die persönliche Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten ist kein neues Thema. Aber ein aktuelles. Jüngst veröffentlichten der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Industrieversicherer Allianz Commercial Berichte zu steigenden Haftungsrisiken. Die Entwicklung erreicht zunehmend auch deutsche, häufig auch mittelständisch geprägte Unternehmen.
Laut jüngster GDV-Statistik ist die Zahl der gemeldeten D&O-Schäden das dritte Jahr in Folge gestiegen. Von 2023 auf 2024 nahm die Zahl der Fälle um knapp 12 % auf rund 2.500 Schäden zu und stieg der durchschnittliche Einzelschaden um rund 14 % auf über EUR 115.000,00.
International zeigt sich ein ähnliches Bild. Der Allianz-Report verweist etwa auf durchschnittliche Vergleichszahlungen in US-D&O-Verfahren von rund 56 Mio. USD im ersten Halbjahr 2025, eine Verdopplung bestimmter Wertpapierklagen (d.h. Anlegerklagen wegen angeblich falscher oder unvollständiger Kapitalmarktinformation) innerhalb von zehn Jahren und zahlreiche Großverfahren im Zusammenhang mit Umwelt- und Produkthaftung insbesondere wegen sogenannter „Forever Chemicals“.
Diese Entwicklung beruht – jedenfalls in Deutschland – nicht nur auf verschärften Haftungsregeln, sondern auch auf einem geänderten Anspruchsverhalten. Insolvenzverwalter suchten immer gezielter nach vorwerfbaren Pflichtverletzungen bei der bisherigen Geschäftsleitung. Die Zahl von Schadensersatzprozessen ist auch aufgrund von Massenklagen, Verbandsklagen und der Möglichkeit, nach Datenschutzverstößen Schadensersatz zu erhalten, gestiegen. Immer häufiger versuchen Unternehmen, ihre Geschäftsleiter nach solchen Prozessen in Regress zu nehmen.
Brennpunkt Insolvenz
Der wichtigste Brennpunkt bleibt die Insolvenz. Die Insolvenzrisiken sind laut Versicherern einer der wichtigsten Treiber von D&O-Schäden. Die Unternehmensinsolvenzen steigen global immer weiter an – laut Allianz +6 % in 2025 und prognostisch +5 % in 2026. Geschäftsleiter sind daher mehr denn je gehalten, ihre erweiterten Pflichten im Falle einer Krise des Unternehmens zu kennen, frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen und wesentliche Entscheidungen sorgfältig zu dokumentieren.
Neue Risikofelder – Geopolitik, Cyber, KI und ESG
Hinzu kommen neue bzw. sich ausweitende Risikofelder.
Geopolitische Szenarien wie bewaffnete Konflikte, Handelssanktionen, volatile Zölle und fragile Lieferketten aber auch hybride Bedrohungen verkomplizieren und erschweren die Entscheidungsfindung bei Geschäftsleitern. Versäumnisse bei der Beachtung von z.B. Sanktionsregimen oder Zollvorschriften führen immer häufiger zu Untersuchungen und Bußgeldern. Die dadurch entstehenden Schäden verlangen Unternehmen zunehmend von ihren Geschäftsleitern zurück. Szenarioplanungen zu Standorten, Lieferketten, Zöllen und Sanktionslisten gehören damit zu den Kernpflichten der Unternehmensleitung.
Auch Cyber-Risiken gelten inzwischen als einer der größten Treiber von D&O-Ansprüchen, da neue Regelwerke – etwa die europäische NIS 2-Richtlinie – die Anzahl der von Geschäftsleitern zu beachtenden Pflichten immer weiter erhöhen und entsprechende Schadenfälle zunehmen. Auch das Haftungspotential von KI-Nutzung wird als hoch eingeschätzt. KI verspricht zwar Effizienz, neue Geschäftsmodelle und Wettbewerbsvorteile. Gleichzeitig befindet sich die KI-Branche aber noch in den Kinderschuhen. Für Geschäftsleiter steigt damit der Druck, KI einzusetzen, gleichzeitig aber auch Risiken realistisch zu bewerten, transparent zu kommunizieren und den KI-Einsatz ausreichend zu überwachen.
Ein weiterer haftungsträchtiger Schwerpunkt sind Umweltfragen. Der Allianz-Report nennt „Forever Chemicals“ (PFAS) als Beispiel für ein Haftungsfeld mit erheblichem Langzeitpotenzial. Weltweit laufen tausende Verfahren. Vergleiche zwischen den Parteien bewegen sich in Extremfällen im zweistelligen Milliardenbereich. Besondere Risiken entstehen etwa, wenn potenzielle Umwelt- und Produkthaftungsrisiken jahrelang unterschätzt werden oder Informationen zu Altlasten, Lieferketten oder Produktbestandteilen gegenüber Investoren unzureichend offengelegt werden. Auch wenn viele dieser Großverfahren (noch) im Ausland spielen, wächst der Erwartungsdruck an deutsche Geschäftsleiter, ESG-Risiken frühzeitig zu erkennen, zu steuern und transparent zu machen.
Fazit: Entscheidungen gut dokumentieren und D&O-Deckung überprüfen
Angesichts der stetig wachsenden Pflichtenfülle wird es für Geschäftsleiter immer schwerer, die eigenen unternehmerischen Entscheidungen so vorzubereiten, dass der Geschäftsleiter auf der Grundlage angemessener Information vernünftigerweise annehmen durfte, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln (sog. Business Judgement Rule).
In erster Linie bleiben die Dokumentation des Entscheidungsprozesses und der abgewogenen Informationen ein zentrales Schutzinstrument. Gleiches gilt vor allem mit Blick auf die neuen bzw. erweiterten Risiken (z.B. Lieferketten, Cyber, KI, ESG) für eine wirksame Risiko- und Compliance-Organisation.
Gleichzeitig rückt auch die Frage nach einer angemessenen D&O-Deckung in den Fokus, um in Zeiten streitlustiger Gläubiger, höherer Haftungsrisiken und immer größerer Schadensummen Deckungslücken möglichst zu vermeiden. Unternehmen und Geschäftsleiter sind mehr denn je gehalten, ihren D&O-Versicherungsschutz zu prüfen und ggf. zu gestalten. Die D&O-Deckung dient dabei nicht nur dem Schutz des Geschäftsleiters, der andernfalls persönlich haften würde, sondern angesichts der hohen potentiellen Schäden auch dem Schutz des Unternehmens. Die D&O-Versicherung wird auf diese Weise zu einem strategischen Instrument, indem sie Entscheidungsspielräume der Geschäftsleiter sichert und Vertrauen stärkt.
Dabei genügt eine „Standardpolice“ in vielen Unternehmen nicht mehr. Limite, Selbstbehalte, Ausschlüsse, Wechselwirkungen mit anderen Versicherungen und die internationale Reichweite sollten regelmäßig überprüft und an die tatsächlichen Haftungsrisiken angepasst werden.