• 31. Januar 2023
  • Rechnungslegung

Änderungen an DRS 20 und 21 – Kapitalflussrechnung und Lagebericht

Neues vom DRSC: Mit dem E-DRÄS 13 hat das DRSC am 6. Januar einen Änderungsstandard vorgelegt der zahlreiche Zweifelsfragen zur Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzern-Lagebericht ausräumen soll. 

Die Änderungen sollen ab dem Geschäftsjahr 2023 wirksam werden. Konkret wird vorgeschlagen:

  • Aufwands- und Ertragszuschüsse sollen grundsätzlich im operativen Cashflow ausgewiesen werden
  • Investitionszuschüsse sollen ausnahmslos im Cashflow aus der Investitionstätigkeit erfasst werden
  • (unbedingt) rückzahlbare Zuschüsse sind nunmehr Teil der Finanzierungstätigkeit
  • Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Cashpool Vereinbarungen sollen nicht mehr in den Finanzmittelfonds eingerechnet werden; es besteht die Vermutung, dass diese Position dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
  • Ferner werden die branchenspezifischen Konkretisierungen (Anlage 2 bzw. 3) nunmehr synchron zu § 340 HGB HGB aufgeführt; damit sind nunmehr nahezu alle Finanzdienstleister erfasst


Die Stellungnahmefrist wird vom DRSC mit Ende April 2023 angegeben.