- 12. Februar 2016
- Datenschutz und IT-Recht
Aktuelles zu Safe Harbor - Datenschutzkonferenz trägt Erklärung der Art. 29-Datenschutzgruppe inhaltlich mit
Datentransfer in die USA auf Basis von Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules bleibt vorerst zulässig.
Datenschutzkonferenz folgt der Erklärung der Art. 29-Datenschutzgruppe
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, welche aus dem Bundesdatenschutzbeauftragten und den Landesdatenschutzbeauftragten der sechzehn Bundesländer besteht, hat im Bezug auf die Stellungnahme der Art. 29-Datenschutzgruppe in einer Pressemitteilung u.a. erklärt:
"Die Datenschutzkonferenz trägt diese Erklärung inhaltlich mit und weist insbesondere auf die folgenden Kernpunkte hin: Seit dem o.g. Schrems-Urteil des EuGH dürfen keine Datenübermittlungen in die USA auf der Grundlage der ungültig erklärten Safe-Harbor-Entscheidung mehr erfolgen. Die EU-Datenschutzbehörden werden daher im Rahmen ihrer Unabhängigkeit diesbezügliche Fälle und Beschwerden auf einer Einzelfallbasis behandeln."
Autor: Dr. Karsten Krupna
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