BGH: Auch bei Stillstand der Geschäfte bleiben Berichts- und Kontrollpflichten von Vorstand und Aufsichtsrat bestehen.
OLG Frankfurt: Unzulässige Begünstigung von Betriebsräten rechtfertigt die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers.
ESCHE begleitete die Transaktion mit einem interdisziplinären Team und bestätigte ihre Expertise in der integrierten M&A-Beratung.
Mit drei Sternen zählt ESCHE zu den Top 30 Arbeitgebern im Steuermarkt 2026 und punktet insbesondere in Ausbildung, Work-Life-Balance und Atmosphäre.