• 27. September 2016
  • Gewerblicher Rechtsschutz

"Skinny Labelling" und Patenverletzung durch Beitritt zu einem Rabattvertrag

Der Beitritt eines Generika-Herstellers zu einem sogenannten Rabattvertrag kann eine Patentverletzung darstellen, wenn der Generika-Hersteller nicht darauf hinweist, dass sein Generikum nicht für eine patentgeschützte zweite Indikation verwendet werden darf.

Erfahren Sie in unserem aktuellen compact-Spezial Pharma und Life Sciences mehr über die Rechtsprechung zur Verletzung von patentrechtlichen Verwendungsansprüchen, insbesondere im Bereich der zweiten medizinischen Indikation >> hier geht es zum Artikel.