- 23. Mai 2025
- Steuerrecht
Der Koalitionsvertrag 2025: Ein Ausblick auf kommende steuerrechtliche Veränderungen
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD von April 2025 sieht verschiedene Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen vor. Insbesondere eine Sonderabschreibung von 30 % für Ausrüstungsinvestitionen und eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer auf 10 %.
[Union und SPD wollen mittels eines „Investitions-Boosters“ die deutsche Wirtschaft aus der Krise holen. Ob das Gelingen kann, ist zweifelhaft.]
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag von April 2025 vereinbart, dass Unternehmen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 eine degressive Abschreibung von 30 % in Anspruch nehmen können sollen. Zudem soll die Körperschaftsteuer ab dem 1. Januar 2028 in fünf Schritten jeweils um einen Prozentpunkt gesenkt werden. Damit würde die Körperschaftsteuer im Jahre 2032 10 % betragen. Es ist noch nicht absehbar, wie sich diese beiden Maßnahmen auf Investitionen von Unternehmen auswirken.
Weitere Maßnahmen im Koalitionsvertrag
Weitere Maßnahmen, die der Koalitionsvertrag zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen vorsieht, sind:
- Die Bruttopreisgrenze bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen soll auf 100.000 € erhöht werden.
- Unternehmen sollen auf das System der Selbstveranlagung umgestellt werden.
- Die steuerlichen Begünstigungen für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sollen erweitert werden.
- Der Solidaritätszuschlag bleibt bestehen.
- Der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie soll zum 1.1.2026 generell auf 7 % gesenkt werden.
- Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt und Umlagen und Netzentgelte sollen reduziert werden.
- Das Optionsmodell gemäß § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung gemäß § 34a EStG sollen gestärkt werden, indem sie einfacher und praxisfreundlicher ausgestaltet werden.
- Gewerbliche Einkünfte von Unternehmen, die ab dem Jahre 2027 gegründet werden, sollen in eine rechtsformunabhängige Körperschaftsteuer überführt werden.
- Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz soll auf 280 % angehoben werden.
- Die Kommunen sollen weiterhin einen Spielraum bei der Festlegung der Gewerbesteuerhebesätze haben.
- Die Einkommensteuer soll für kleinere und mittlere Einkommen gesenkt werden.
- Überstundenzuschläge sollen steuerfrei werden.
Fazit
Der Koalitionsvertrag enthält viele Einzelmaßnahmen, die Unternehmen steuerlich entlasten. Positiv hervorzuheben sind die Stärkung des Optionsmodells und die praxisgerechtere Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung. Ob die Maßnahmen über die steuerliche Entlastung von Unternehmen hinaus auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung positiv beeinflussen, bleibt abzuwarten. Eine grundlegende Vereinfachung des komplexen Steuersystems ist nicht zu erwarten. Der Koalitionsvertrag entwirft auch kein neues Konzept zur Unternehmensbesteuerung, sondern begnügt sich mit einzelnen Maßnahmen.