• 06. November 2025
  • Nachhaltigkeit

Die große Verpackungs-Wiegung: Was unter 500g ist, zählt nicht (oder doch?)

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine neue Schwelle für Einwegkunststoffverpackungen festgelegt: Verpackungen, die mehr als 500 Gramm Kunststoff pro Verkaufseinheit enthalten, sollen künftig strenger reguliert werden. Bemerkenswert ist dabei die Art der Umsetzung: Die Maßnahme erfolgt nicht durch eine Gesetzesänderung, sondern per Verwaltungsanweisung. Dadurch kann das UBA schneller handeln und bestehende Vorgaben präzisieren, ohne lange parlamentarische Verfahren abzuwarten. Ziel ist es, den Verbrauch von Einwegplastik weiter zu reduzieren, den Einsatz nachhaltiger Materialien zu fördern und den Anreiz zur Wiederverwendung zu erhöhen.

Warum diese Schwelle?

Einwegkunststoffe stehen seit Jahren in der Kritik: Sie verursachen große Mengen an Abfall, belasten Ökosysteme und tragen erheblich zur Vermüllung von Städten, Landschaften und Meeren bei. Obwohl in den letzten Jahren bereits zahlreiche Verbote – etwa für Plastikbesteck oder Strohhalme – umgesetzt wurden, bleibt die Menge an Kunststoffabfällen hoch.

Die 500-Gramm-Grenze ist dabei ein pragmatischer Ansatz: Viele überdimensionierte Verpackungen entstehen beispielsweise im Versandhandel oder bei Großverpackungen im Lebensmittelbereich. Mit der neuen Regelung sollen Hersteller motiviert werden, leichtere, besser wiederverwertbare oder vollständig wiederverwendbare Verpackungen zu entwickeln.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die:

  • Lebensmittelhersteller mit großen Einwegbehältnissen (z. B. Party-Snacks, Großgebinde von Süßwaren oder Getränkepulvern)
  • Onlinehändler und Logistikunternehmen, die Produkte in dicken Kunststoffumverpackungen versenden
  • Hersteller von Hygiene- und Haushaltsprodukten mit voluminösen Kunststoffkanistern oder -flaschen

Mehrwegsysteme und nachweislich geschlossene Materialkreisläufe bleiben ausdrücklich ausgenommen.

Was ändert sich für Hersteller?

Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass ihre Verpackung entweder:

  • weniger als 500 Gramm Kunststoff enthält,
  • einen hohen Rezyklat-Anteil nachweisbar aufweist oder
  • wiederverwendbar ist und in ein Rücknahmesystem integriert wird.

Das könnte kurzfristig Investitionen in neue Verpackungslinien und Materialforschung bedeuten. Langfristig jedoch kann sich die Umstellung auch wirtschaftlich lohnen, da nachhaltige Verpackungen zunehmend als Kaufargument gelten.

Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher

Für Konsumentinnen und Konsumenten könnte die neue Regelung Folgendes bedeuten:

  • Mehr Mehrwegangebote im Supermarkt
  • Verpackungen werden kleiner oder dünner
  • Mehr „Unverpackt“-Alternativen

Mögliche leichte Preisanstiege, wenn Unternehmen kurzfristig auf teurere Alternativmaterialien ausweichen

Fazit

Mit der Einführung der 500-Gramm-Schwelle per Verwaltungsanweisung nutzt das UBA einen pragmatischen und schnellen Weg, um übermäßigen Einsatz von Einwegkunststoffen einzudämmen.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Regelung in der Praxis etabliert – und ob sie tatsächlich den erhofften Schub in Richtung nachhaltiger Verpackungslösungen bringt.

Verwaltungsanweisung: https://ewkf-strapi-v2.germanywestcentral.cloudapp.azure.com/uploads/EWKF_Vw_V_Einfuehrung_Mengeschwelle_500g_9a45bd49b7.pdf