- 05. Februar 2025
- Nachhaltigkeit
Die neue EU-Verpackungsverordnung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen!
Am 22. Januar 2025 wurde mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (kurz PPWR) eine neue EU-Verordnung veröffentlicht, welche für Unternehmen weitreichende Auswirkungen entlang der gesamten Lieferkette haben wird. In diesem Blog-Beitrag informieren wir dazu, was eine Verordnung ausmacht, die Regelungen die PPWR enthält, wen sie betreffen und was Unternehmen nun beachten müssen.
Was macht eine Verordnung aus?
Eine EU-Verordnung hat unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedstaaten ohne die Erfordernis einer nationalen Umsetzung. Im Gegensatz dazu müssen EU-Richtlinien von den jeweiligen Mitgliedstaaten erst in nationales Recht überführt werden. Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und gewährleistet somit einheitliche Regelungen für alle Unternehmen in der EU.
Was regelt die PPWR?
Die PPWR verfolgt das Ziel, die Menge an Verpackungsabfällen zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und nachhaltigere Verpackungslösungen zu fördern. Neben bestehenden Vorschriften aus der bisherigen Richtlinie enthält sie Verschärfungen aber auch neue Regelungen.
Verschärfung bestehender Regelungen:
1. Stoffbeschränkungen: Verschärfung der Einschränkungen für Schwermetalle.
2. Recyclingfähigkeit: Bis 2030 müssen alle Verpackungen vollständig wiederverwendbar oder recyclingfähig sein.
Neue Regelungen der PPWR:
1. Mehrwegverpackungen: Verpflichtend in der Gastronomie und im Handel.
2. Einsatz von recyceltem Material: Kunststoffverpackungen müssen einen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten.
3. Materialtrennung: Verpackungsdesign muss Trennung unterschiedlicher Materialien erleichtern.
4. Verpackungsverbote: Schrittweises Verbot bestimmter Einwegverpackungen wie sehr leichter Plastiktüten.
5. Neue Kennzeichnungspflichten: EU-weit einheitliche Kennzeichnungen zur Entsorgung auf Verpackungen sollen diese für den Verbraucher erleichtern.
Anwendung der PPWR
Gemäß der Verordnung tritt diese am 11. Februar 2025 in Kraft. Die Anwendung wird 2026 verpflichtend, also 18 Monate nach Inkrafttreten. Je nach Regelung sind unterschiedliche Übergangsfristen vorgesehen, um den Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben.
Für wen gilt die PPWR?
Die Verordnung findet Anwendung auf alle Verpackungen und Verpackungsabfälle, die in der EU in den Verkehr gebracht werden, unabhängig von der Art der Verpackung. Sie gilt für alle Unternehmen innerhalb der EU, die Verpackungen in den Verkehr bringen, wie Hersteller, Händler, Exporteure und Importeure. Branchen, die besonders betroffen sind, sind die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, E-Commerce-Unternehmen, Handel und Logistik und die Kosmetik- und Pharmaindustrie.
Hinweise für Unternehmen
Unternehmen sollten frühzeitig folgende Maßnahmen ergreifen, um PWWR-konform zu sein:
1. Verpackungsstrategie überprüfen: Welche Verpackungen sind betroffen, wo besteht Optimierungspotenzial?
2. Einführung nachhaltiger Materialien: Prüfung alternativer Materialien und Integration in das Verpackungsdesign.
3. Mehrweg- und Recyclinglösungen umsetzen: Entwicklung von Systemen zur Wiederverwendung von Verpackungen.
4. Lieferanten einbinden: Verpackungsvorgaben mit Produzenten abstimmen.
5. Kennzeichnungspflichten umsetzen: Anpassung der Etiketten und Verbesserung der Information der Verbraucher.
Fazit
Die PPWR hat das Potenzial, die Verpackungsindustrie nachhaltig zu verändern, stellt Unternehmen jedoch auch vor große Herausforderungen. Wer sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzt, kann nicht nur wettbewerbsfähig bleiben, sondern auch hohe Strafen vermeiden. Darüber hinaus besteht die Chance, als Unternehmen eine umweltbewusste Vorreiterposition einzunehmen.
Hier geht es zur Verordnung (EU) 2025/40