Fundierte Perspektiven auf Recht, Steuern und Wirtschaft
Im ESCHE Blog finden Sie aktuelle Beiträge aus den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung verständlich aufbereitet und praxisnah interpretiert. Unsere Fachautorinnen und Fachautoren zeigen, was sich ändert, worauf Unternehmen jetzt achten sollten und welche Strategien Handlungssicherheit schaffen.
Ob ESG, Gesellschaftsrecht, Betriebsprüfung oder Steueroptimierung – wir liefern Ihnen die Insights, mit denen Sie fundierte Entscheidungen treffen. So bleiben Sie nicht nur informiert, sondern auch handlungsfähig in einem dynamischen Umfeld. Jetzt Beiträge lesen und unternehmerisch vorausdenken.
- 03. Juli 2024
- Unternehmensteuerrecht
Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften an ihre Anteilseigner sind gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 oder 9 EStG steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragsteuer, sodass diese im ersten Schritt mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag belastet werden. Im Falle von Ausschüttungen aus den von der Gesellschaft erwirtschafteten Gewinnen scheint dies legitim. Wenn es sich allerdings um die Rückgewähr von geleisteten Einlagen des Gesellschafters handelt, die mit bereits versteuertem Kapital erbracht wurden und lediglich zurückgezahlt werden, erscheint eine erneute Besteuerung bei der Rückgewähr nicht sachgerecht. Aus diesem Grund wird die Einlagerückgewähr anders als die Dividende gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG steuerfrei gestellt. Um nun aber unterscheiden zu können, wann es sich um eine steuerpflichtige Dividende und wann um eine steuerfreie Einlagenrückgewähr handelt, wurde das Konzept des steuerlichen Einlagekontos des § 27 KStG – eine Art steuerliche Schattenrechnung – eingeführt.