Katharina Pinto
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sprachen: Deutsch, Englisch
Katharina Pinto berät Unternehmen im Insolvenzarbeitsrecht und bei Transaktionen im insolvenznahen Kontext. Ihre langjährige Praxiserfahrung und gute Vernetzung mit Insolvenzverwaltern ermöglichen eine strategische Begleitung beider Seiten. Darüber hinaus umfasst ihre Beratung individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Restrukturierungsmaßnahmen, HR-Compliance sowie grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze.
- Studium an den Universitäten Frankfurt am Main und Mannheim
- Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei in Hamburg, Praxisgruppe Arbeitsrecht
- Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Mitautorin des Werkes "Kündigungsschutz und Personalanpassungen", Verlag C.H. Beck
- Dozentin an der Hochschule Fresenius, Hamburg
- Hamburgischer Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen AnwaltVerein e. V.
ESCHE Online-Vortrag am 15.07.2025
ESCHE Online-Vortrag am 25.03.2025
ESCHE Online-Vortrag am 05.11.2024
ESCHE Online-Vortrag am 24.04.2024
ESCHE Online-Vortrag am 31.08.2023
ESCHE Online-Vortrag am 24.05.2023
Online-Workshop der ESC Unternehmensberatung GmbH am 30.11.2021 in Hamburg
ESCHE Online-Vortrag am 29.09.2021
Vortrag im Rahmen des ESCHE Online-Forums Arbeitsrecht am 26.05.2021
Online-Workshop der ESC Unternehmensberatung GmbH am 28.04.2021 in Hamburg
- 07. April 2026
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Fehler im Anzeigeverfahren führen zur Unwirksamkeit von Kündigungen. Welche Anforderungen jetzt gelten und worauf Arbeitgeber achten sollten.
- 01. April 2025
- Arbeitsrecht
Das Justizstandort-Stärkungsgesetz 2025 verbessert mit § 273a ZPO den Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess und schafft mehr Rechtssicherheit.
- 16. Februar 2021
- Gesellschaftsrecht und M&A
- Arbeitsrecht
- Restrukturierung und Insolvenzrecht
Der Bundestag hat die Insolvenzantragspflicht für bestimmte Unternehmen bis zum 30.04.2021 verlängert – sofern beantragte Corona-Hilfen noch nicht ausgezahlt wurden.
- 05. Januar 2021
- Arbeitsrecht
- Restrukturierung und Insolvenzrecht
Mit dem SanInsFoG hat der Gesetzgeber zum 01.01.2021 neue Regelungen zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts geschaffen – einschließlich eines außerinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens nach dem StaRUG.