Dr. Philipp Engelhoven
Rechtsanwalt
Sprachen: Deutsch, Englisch
Profil
Persönliche Daten
- Universität Göttingen
- 2004-2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Göttingen
- 2007-2010 Rechtsanwalt bei Taylor Wessing
- 2009 Promotion zum Dr. jur. über ein kartellrechtliches Thema
- 2010-2011 Justiziar bei der B. Braun Melsungen AG
Mitgliedschaften
- Studienvereinigung Kartellrecht e. V.
- ICC Germany – Internationale Handelskammer Deutschland e. V., Delegierter der Kommission "Competition"
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) e. V.
Vorträge
-
Engelhoven
EU/German New Supply Chain Act
Vortrag im Rahmen eines ESG Events in Kooperation mit Cascione Advogados am 13.03.2024 in Sao Paulo -
Engelhoven
Compliance als Risiko und Herausforderung in privaten und öffentlichen Ämtern
Vortrag in Kooperation mit der Friedrich Naumann Stiftung am 14. März 2024 in Hamburg -
Engelhoven
/
Eggers
Rechtsberatung in der Compliance-Krise
Vortrag in Kooperation mit dem HAV am 06.09.2023 in Hamburg -
Engelhoven
Rechte, Pflichten und Risiken von Aufsichtsräten und Gemeindevertretern aus gesellschaftsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht
Workshop in Kooperation mit der Hermann Ehlers Stiftung und dem KPV-Bildungswerk Schleswig-Holstein e.V. am 08.06.2023 in Kiel -
Engelhoven
/
Eggers
Fortbildungsreihe Compliance | Compliance-Schulung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Vortrag der ESC Unternehmensberatung GmbH am 02.03.2023 in Hamburg -
Engelhoven
/
Gatz
Fortbildungsreihe Compliance | Hinweisgebersysteme – Umsetzung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes
Vortrag der ESC Unternehmensberatung GmbH am 25.01.2023 in Hamburg -
Engelhoven
Echte Nachhaltigkeit vs. ESG: Die Dauerkonfrontation mit „green washing“ -Vorwürfen und daraus folgende Haftungsfallen
Vortrag im Rahmen der DGVH-Fachveranstaltung Financial Lines am 01.12.2022 in Köln -
Eggers
/
Engelhoven
/
Gatz
/
Meinhold-Heerlein
Environmental Social Governance – neue Anforderungen an die Unternehmensführung
Vortrag im Rahmen des ESCHE Forums ESG-Compliance am 05.05.2022 in Hamburg -
Engelhoven
Compliance in Aufsichtsräten
Vortrag bei der Hermann Ehlers Stiftung am 20.01.2021 in Flensburg -
Engelhoven
Compliance
Seminar im Rahmen der Hamburger Anwaltschaft-Seminarreihe am 29.09.2020 in Hamburg -
Kapitza
/
Engelhoven
Compliance – Aktuelle Entwicklungen
Vortrag im Rahmen des ESCHE Forums Compliance am 05.11.2019 in Hamburg -
Kapitza
/
Engelhoven
Schadensersatz bei Kartellrechtsverstößen: Risiko minimieren, Unternehmen schützen, Ansprüche durchsetzen
Seminar im Rahmen der ICC Germany am 23.05.2019 in Hamburg -
Engelhoven
Schadensersatz bei Kartellrechtsverstößen: Wie Sie sich schützen und Ansprüche geltend machen!
Seminar im Rahmen der ICC Germany am 05.06.2018 in Hamburg -
Engelhoven
Verbraucherschutz im Kartellrecht
Vortrag bei der Studienvereinigung Kartellrecht Nord am 11.10.2017 in Hamburg -
Engelhoven
Politischer Sinn von Millionen-Geldbußen gegen Unternehmen aufgrund eines Kartellverstoßes
Vortrag im Anglo-German Club am 07.07.2015 in Hamburg -
Engelhoven
Compliance-Pflichten – neue Anforderungen an Geschäftsführer und Vorstände
Vortrag im Rahmen des Forum Compliance am 12.02.2015 in Hamburg -
Engelhoven
Neues zu Vertriebsverträgen – Handels- und Vertragshändlerverträge, Gewährung von Rabatten und Boni, Informationsaustausch
Vortrag im Rahmen des Forums Commercial "Update Vertrieb und Vergabe" am 29.08.2013 in Hamburg -
Engelhoven
Workshop Kartellrecht
Vortrag für eine Mandantin am 09.10.2014 -
Bongers
/
Criegern
/
Meinhold-Heerlein
/
Engelhoven
Compliance – Chancen und Risiken
Vortrag im Rahmen des Forums Commercial am 30.08.2011 in Hamburg
Veröffentlichungen
-
Engelhoven
/
Gardemann
Überragende marktübergreifende Bedeutung von Amazon für den Wettbewerb (BGH, Beschl. v. 23.4.2024 - KVB 56/22)
Herausgeber: Zeitschrift fürs Wirtschaftsrecht 40|24, S. 2332 -
Engelhoven
Kein Rechtsmissbrauch bei Verwendung eines Auskunftsanspruchs für datenschutzfremde Motive, Besprechung OLG Nürnberg, Urt. V. 29.11.2023 – 4 U 347/21
Herausgeber: ZIP 2024, S. 1122-1123 -
Engelhoven
/
Gardemann
Verbot der Doppelbestrafung auch durch Verwaltungssanktionen, Besprechung der Entscheidung EuGH, 14. September 2023, Rs C – 27/22
Herausgeber: EWiR 2024, Seite 30 ff. -
Engelhoven
Keine Schadensersatzhaftung des Organs für Kartellgeldbußen des Unternehmens
Herausgeber: EWiR 2023, S. 551 -
Engelhoven
Besprechung Entscheidung ArbG Oldenburg vom 9.2.2023, 3 Ca 150/21, zum Schadensersatzanspruch gegen ehemalige Arbeitgeber wegen Verletzung der DSGVO
Herausgeber: EWiR 2023, S. 349 -
Engelhoven
Besprechung Entscheidung BAG vom 7.12.2022, I R 15/19, zum möglichen Betriebsausgabenabzug bei Abschöpfungswirkung einer Kartellgeldbuße
Herausgeber: EWiR 2023, S. 412 -
Engelhoven
/
Eggers
Richtiges Verhalten in der Compliance-Krise
Herausgeber: Dr. Philipp Engelhoven (Hrsg.), C.H. Beck Verlag, 2023 -
Gatz
/
Engelhoven
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz: die Änderungen im parlamentarischen Verfahren im Überblick
Herausgeber: Der Betrieb, Nr.23-24, S. 1397 ff. -
Eggers
/
Engelhoven
Besprechung Entscheidung OLG Koblenz 12.10.2022, Az. 5 U 1188/22: Hohe Hürden bei der Exkulpation eines Organmitglieds bei Einholung von im Ergebnis fehlerhaften Rechtsrats
Herausgeber: EWiR 2023, S. 165-166 -
Eggers
/
Engelhoven
Freiwilliges Monitoring eines möglichen Lieferantenkartells als Begründung grober Fahrlässigkeit iSv. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB
Herausgeber: EWiR 2023, S. 26-27 -
Engelhoven
/
Eggers
Allgemeiner Wunsch nach Preiserhöhungen ist kein kartellwidriges abgestimmtes Verhalten
Herausgeber: EWiR 2022, S. 635 -
Engelhoven
Zur Konkretisierung des steuerlichen Abzugsverbots für Kartellgeldbußen
Herausgeber: EWiR 2022, S. 541-542 -
Engelhoven
Anmerkung zum Urteil des BGH vom 13.4.2021, Az. KZR 69/18 - Zur kartellrechtlichen Schadensfeststellung
Herausgeber: EWiR 2021, S. 601-603 -
Engelhoven
Gesellschaftervereinbarungen in der GmbH, Kapitel F. Kartellrecht
Herausgeber: Herausgeber: Graewe, 2021, Seiten 195 bis 254 -
Engelhoven
Umsetzung der UTP-Richtlinie durch das neue Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz – Strenge Regelungen für die Lebensmittelindustrie
Herausgeber: ESCHE news l ESG-Compliance – die neue Pflicht zur Nachhaltigkeit, Nr. 02/2021, S. 7-8 -
Engelhoven
Besprechung der Entscheidung des LG Dortmund zur freien Schätzung eines Mindestkartellschadens, 30.9.2020, 8 O 115/14
Herausgeber: ESCHE blog v. 03.12.2020 -
Engelhoven
Besprechung der Entscheidung des LG Paderborn, 09.09.2020, 4 O 61/20: Keine landgerichtliche Spezialzuständigkeit nach § 89 Abs. 1 GWB in "Schein-Kartellsachen"
Herausgeber: ESCHE blog v. 28.10.2020 -
Engelhoven
Einmal Musterfeststellungsklage und wieder zurück
Herausgeber: RAW 2020, S. 14-19 -
Engelhoven
Lkw-Kartell: Etappensieg für Daimler?, Besprechung der Entscheidung des BGH vom 23.9.2020, KZR 35/19
Herausgeber: ESCHE blog v. 30.9.2020 -
Engelhoven
/
Kremhart
Kein Verstoß gegen den Grundsatz „ne bis in idem“ durch Verhängung von Geldbußen nach unionsrechtlichen und nationalen Wettbewerbsregeln
Herausgeber: EWiR 21/19, S. 673-674 -
Engelhoven
/
Herrmann
Zur Rechenschaftspflicht des Schmiergeldempfängers gegenüber seinem Arbeitgeber
Herausgeber: EWiR 8/19, S. 251-252 -
Engelhoven
/
Hermann
Zur Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist zum Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung bei lang andauernden Ermittlungen des Abeitgebers
Herausgeber: EWiR 2/2019, S. 59-60 -
Engelhoven
Die Dauer der Verjährungshemmung nach § 33 Abs. 5 GWB a. F. und § 33h Abs. 6 GWB bei Verfahren gegen mehrere Beteiligte
Herausgeber: WuW – Wirtschaft und Wettbewerb 2019, S. 303-306 -
Engelhoven
/
Wiedenhaus
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Forderung nicht leistungsgerechter Vorteile („Hochzeitsrabatte“)
Herausgeber: EWiR 24/18, S. 765-766 -
Engelhoven
Kartellschadensersatz für Aktionäre einer kartellgeschädigten AG?
Herausgeber: WuW – Wirtschaft und Wettbewerb 2019, S. 303-306; wuw-online.owlit.de; 26.06.2018 -
Engelhoven
Kartellrechtliche Selbstanzeigen
Herausgeber: ICC Germany-Magazin 05/2018, S. 62-63 -
Engelhoven
/
Stradner
Bundesgerichtshof hält erstmals ein bestehendes Compliance-System für konkret relevant in Bezug auf die Höhe der Unternehmensgeldbuße
Herausgeber: ESCHE compact III/2017, S. 9-10 -
Mewes
/
Engelhoven
Whistleblower-System als Baustein der Corporate Governance
Herausgeber: ESCHE compact III/2017, S. 7 -
Engelhoven
/
Stradner
Wirksamer Ausschluss des Ausgleichsanspruches analog § 89b HGB im Vertragshändlervertrag?
Herausgeber: ESCHE compact II/2017, S. 5 -
Engelhoven
/
Düppenbecker
Zum Handelsvertreterausgleich für geworbene Kunden mit anderweitiger Geschäftsverbindung zum Unternehmer – BGH vom 06.10.2016
Herausgeber: EWiR 4/2017, S. 111 f. -
Engelhoven
Zur Ermittlung des hypothetischen Marktpreises im Rahmen einer Schadensersatzklage wegen Kartellverstoßes
Herausgeber: EWiR 19/2016, S. 613 ff. -
Engelhoven
/
Stradner
Exklusiver Vertrieb von Luxusartikeln
Herausgeber: ESCHE compact III/2016, S. 7 -
Engelhoven
Zur Berechnung des Kartellschadens im zivilrechtlichen Schadensersatzprozess
Herausgeber: EWiR 2016 (im Erscheinen) -
Engelhoven
Kartellbußgeld gegen Beratungsunternehmen wegen Beteiligung an Durchführung eines Kartells („AC-Treuhand/Kommission“)
Herausgeber: EWiR Heft 4/2016, S. 123 f. -
Engelhoven
Bußgeldhaftung des Geschäftsherrn wegen Rechtsverstoß des Handelsvertreters
Herausgeber: EWiR - Entscheidung zum Wirtschaftsrecht, Ausgabe 24/2015, S. 783-784 -
Engelhoven
Auch Monopolist darf Patentverletzer verklagen
Herausgeber: Frankfurter Allgemeine Zeitung am 22.07.2015, S. 16. -
Engelhoven
Keine Haftung des Geschäftsführers auf Erstattung einer gegen sein Unternehmen verhängte Kartellgeldbuße ("Schienen-Kartell")
Herausgeber: EWiR – Entscheidungen im Wirtschaftsrecht 2015, S. 313-314. -
Engelhoven
/
Meinhold-Heerlein
Kartellrechtswidrigkeit der Bestpreisklauseln von HRS
Herausgeber: EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, Ausgabe 9/2015, S. 293 - 294 -
Engelhoven
/
Meinhold-Heerlein
Das ICC Toolkit zur kartellrechtlichen Compliance
Herausgeber: WuW – Wirtschaft und Wettbewerb 2015, S. 156-162. -
Engelhoven
Compliance-Pflichten von Vorständen und Geschäftsführern
Herausgeber: HandelsblattJournal "Compliance: Organisation – Kommunikation – Kultur", September 2014: S. 11. -
Engelhoven
Keine Weiterbelieferung einer an einen Wettbewerber veräußerten Handelsvertretung durch ein marktbeherrschendes Unternehmen
Herausgeber: EWiR – Entscheidungen im Wirtschaftsrecht 2014, S. 465-466. -
Engelhoven
/
Meinhold-Heerlein
Antragsstellung nach § 32c GWB – Erhöhung der Rechtssicherheit für Unternehmen
Herausgeber: WuW – Wirtschaft und Wettbewerb 2014, S. 575-586. -
Engelhoven
/
Semder
Kartellverstoß durch Hersteller bei Verbot des Verkaufs von Produkten auf Internetplattformen Dritter durch autorisierte Händler, Urteilsanmerkung zu LG Kiel v. 08.11.2013 – 14 O 44/13 Kart
Herausgeber: EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2014, 337-338. -
Meinhold-Heerlein
/
Engelhoven
Zur Wartezeit bis zum Eintreffen der Anwälte des betroffenen Unternehmens vor einer Durchsuchung wegen Kartellverdachts, Besprechung EuG vom 06.09.2013, Rs. T-289/11, T-290/11, T-521/11
Herausgeber: EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2014, 129-130. -
Criegern
/
Engelhoven
Absicherung vor Kartellschäden in AGB-Einkaufsverträgen
Herausgeber: WRP Wettbewerb in Recht und Praxis 2013, S. 1441-1446. -
Meinhold-Heerlein
/
Engelhoven
Verzinsung von Kartellbußgeldern
Herausgeber: NZKart Neue Zeitschrift für Kartellrecht 2013, S. 104-108. -
Meinhold-Heerlein
/
Engelhoven
10 % des Gesamtumsatzes als Obergrenze für Kartellbußgeld („Grauzementkartell“), Kommentar zu BGH Beschluss v. 26.02.2013 – KRB 20/12
Herausgeber: EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2013, S. 349-350. -
Meinhold-Heerlein
/
Engelhoven
Die Verzinsung von Kartellgeldbußen gegenüber juristischen Personen und Personenvereinigungen gem. § 81 Abs. 6 GWB ist verfassungswidrig, Kommentar zu OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 30.05.2011
Herausgeber: EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2013, S. 51-53. -
Meinhold-Heerlein
/
Engelhoven
Kein Anspruch der Kartellgeschädigten auf Einsicht in Bonusanträge beim BKartA („Kaffeeröster“), Kommentar zu OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22. 8. 2012 – V-4 Kart 5, 6/11
Herausgeber: EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2013, S. 29-30. -
Engelhoven
/
Kreyenkamp
Zur Amtshaftung wegen falscher Anwendung der Begriffe „wesentlicher Wettbewerb“ und „überragende Marktstellung“ durch das BKartALG
Herausgeber: EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2013, S. 609-610. -
Engelhoven
Keine Akteneinsicht eines Geschädigten in Kronzeugenakte des BKartA („Dekorpapier“), Kommentar zu AG Bonn Beschluss v. 18.01.2012 – Gs 53/09
Herausgeber: EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2012, S. 329-330. -
Engelhoven
Zum Legal Privilege von Syndikusanwälten
Herausgeber: EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2010, S. 835 f. -
Engelhoven
Zur horizontalen Amtshilfe im Kartellrecht
Herausgeber: EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2009, S. 791 f. -
Engelhoven
Keine Grundrechtsfähigkeit von mehrheitlich von der öffentlichen Hand beherrschten Stromversorgungsunternehmen in Privatrechtsform
Herausgeber: EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 19/2009, S. 609 f. -
Engelhoven
Unzureichende Legitimation von Ermittlungshandlungen der Europäischen Kommission im EG-Kartellverfahren
Herausgeber: Verlag Dr. Kovač, 2009. -
Engelhoven
Neues zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in Europa
Herausgeber: MLR Marburg Law Review 2009, S. 28 ff. -
Engelhoven
Kartellrecht und Eigentum - Die Soda-Club-II-Entscheidung des BGH
Herausgeber: ZWeR Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 2008, S. 290 ff. -
Engelhoven
Amtshaftung der Kommission im Fusionskontrollverfahren
Herausgeber: Bucerius Law Journal, 2007, S. 131 ff.
JUVE Awards 2024
ESCHE als “Kanzlei des Jahres” im Bereich Compliance nominiert. Mehr erfahren
ESG-Compliance 2.0
EU-Entwaldungsverordnung
Handelsblatt / Best Lawyers 2024
Dr. Philipp Engelhoven gehört zu den "besten Anwälten Deutschlands" im Kartell- und Wettbewerbsrecht. Mehr erfahren
JUVE-Handbuch 2023/2024
Dr. Philipp Engelhoven zählt dieses Jahr zu den oft empfohlenen Beratern für Compliance-Untersuchungen.
Lieferkettensorgfalts-Pflichtengesetz
Vertikal-GVO und Vertikal-LL
Wesentliche Änderungen der Entwürfe der EU-Kommission auf einen Blick (PDF)
Handelsblatt / Best Lawyers 2023
Dr. Philipp Engelhoven gehört zu den "besten Anwälten Deutschlands" im Kartell- und Wettbewerbsrecht. Mehr erfahren
JUVE-Handbuch 2022/2023
Dr. Philipp Engelhoven zählt auch dieses Jahr wieder zu den oft empfohlenen Beratern für Prozessführung.
Handelsblatt / Best Lawyers 2022
Dr. Philipp Engelhoven gehört zu den "besten Anwälten Deutschlands" im Kartell- und Wettbewerbsrecht. Mehr erfahren
JUVE-Handbuch 2021/2022
Der "analytisch und kommerziell denkende" Dr. Philipp Engelhoven zählt auch dieses Jahr wieder zu den oft empfohlenen Beratern für Prozessführung. Mehr erfahren
Wirtschaftswoche 12/2021 Zitat
Wer eine Aussicht auf Strafmilderung haben will, muss laut Entwurf [des neuen VerbandssanktionenG] voll kooperieren. „Interne Ermittlungen und Complianceprogramme werden damit zu den wichtigsten Instrumenten, um Geldbußen kräftig zu senken oder sich gar freizukaufen“, sagt Philipp Engelhoven, Complianceanwalt bei Esche Schumann Commichau. Das sei zwar aufwändig, aber lohnend.
Juve-Handbuch 2020/2021 Zitat
"Der traditionell vom lfd. Prozessgeschäft für Dauermandanten aus dem Norden dominierten Praxis gelingt es immer häufiger, in bundesw. beachteten Streitigkeiten eine Rolle zu spielen. Dies gilt für inzw. mehrere Kartellschadenersatzfälle, in denen Dr. Engelhoven Geschädigte der Kartelle Zucker, Wälzlager u. neuerdings Pflanzenschutzmittel vertritt."
Agrarzeitung 08/2020 Zitat
[…] Dr. Philipp Engelhoven, Partner bei der Kanzlei Esche Schümann Commichau, die Landwirte vertritt, die sich durch das Pflanzenschutzkartell geschädigt sehen […], sagte der agrarzeitung (az), [dass die] Kanzlei aktuell dabei [sei], alle Schadenersatzansprüche im Pflanzenschutzkartell zusammenzufassen und diese gegen einen der Kartellanten zu richten. „Rein rechtlich ist es so, dass alle Kartellanten füreinander haften. Wir nutzen diese Fokussierung auf einen der Wettbewerber als Strategie, um in Verhandlungen zwischen Geschädigten und Kartellanten Druck aufzubauen“, so der Anwalt weiter. (mehr)
JUVE-Handbuch 2019/2020 Zitat
„Der Schiffslackhersteller Hempel vertraute ESCHE eines der ersten Großmandate für Compliance an. Diesem Aufschlag folgte mit der Arbeit für die Elsflether Werft infolge der „Gorch Fock"-Affäre ein weiteres prominentes Mandat. Inzwischen begleitet das Team auch die interne Untersuchung für ein großes Chemiehandelshaus zur Aufdeckung eines Betrugsfall. [...] So drehten unter der Federführung des Compliance-Spezialisten Dr. Philipp Engelhoven etwa 15 Anwälte jeden Stein in der Elsflether Werft um."
WirtschaftsWoche 30/2019
Die WirtschaftsWoche zeichnet Dr. Philipp Engelhoven als „Top Anwalt – Kartellrecht“ aus (mehr)
WirtschaftsWoche 15/2019
Die WirtschaftsWoche zeichnet Dr. Philipp Engelhoven als „Top Anwalt – Compliance“ aus (mehr)
Legal 500
„…Ein Highlight im Bereich Compliance war die Beratung eines Mandanten im Rahmen einer internen Untersuchung; Dr. Philipp Engelhoven übernahm hier die Federführung.“