• 14. Juli 2026
  • Arbeitsrecht

Spotlight Arbeitsrecht: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie – neue Anforderungen an Vergütungssysteme

Bringen Sie Ihr Wissen mithilfe unserer Reihe Spotlight Arbeitsrecht auf den aktuellen Stand. In rund 60 Minuten erfahren Sie in kostenfreien Online-Vorträgen die wichtigsten Punkte zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen. Dabei haben Sie auch Gelegenheit, sich in dem lebendigen Format auszutauschen und Fragen zu diskutieren.

Am 14.07.2026 möchten wir mit Ihnen ein Thema von höchster praktischer Relevanz diskutieren: die Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 (ETRL). Wenngleich die offizielle Umsetzungsfrist bereits am 07.06.2026 ablief, steht eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber noch aus. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Für Unternehmen stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit die Richtlinie dennoch bereits Beachtung finden muss.

Die Gerichte sind seit Ablauf der Umsetzungsfrist verpflichtet, das bestehende deutsche Recht, insbesondere das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), unionsrechtskonform im Lichte der ETRL auszulegen. Bereits jetzt drohen also Gehaltsnachzahlungen, Schadensersatzansprüche und Bußgelder, wenn die grundlegenden Regelungen der Richtlinie bei der Ausgestaltung von Vergütungssystemen nicht beachtet werden. Daneben kann das Thema Entgelttransparenz erhebliche Auswirkungen auf die Reputation von Unternehmen haben. Das macht die Gestaltung von Vergütungssystemen zu einem zentralen Compliance-Thema.

Im Fokus stehen u. a. folgende Themen:

  • Auswirkungen der neuesten Equal-Pay-Rechtsprechung des BAG auf die betriebliche Vergütungspraxis
  • Anwendung der ETRL trotz verzögerter gesetzlicher Umsetzung (z. B. über unionsrechtskonforme Auslegung und verschärfte Beweislastregeln)
  • Anforderungen der ETRL an objektive und geschlechtsneutrale Entgeltstrukturen
  • Ermittlung „gleichwertiger" Arbeit, Kriterien der Gewichtung, Zulässigkeit von Gehaltsbändern, etc.
  • Typische Fehlerquellen in bestehenden Vergütungssystemen
  • Dokumentationspflichten

Ergänzende Information

Es wird kein Nachweis gemäß § 15 FAO ausgestellt. Diese kostenfreie Informationsveranstaltung wird online via Teams von Esche Schümann Commichau durchgeführt. Unsere Datenschutzerklärung zu Online-Konferenzen finden Sie hier.

Referentinnen und Referenten

Martina Dierks Associate
Martina Dierks, LL.M.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

E-Mail: martina.dierks@esche.de

Telefon: +49 40 36805-345

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Farina Franz Associate
Farina Franz
Rechtsanwältin

E-Mail: farina.franz@esche.de

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