• 26. November 2025
  • Arbeitsrecht

Spotlight Arbeitsrecht: Arbeitszeiterfassung

Bringen Sie Ihr Wissen mit Hilfe unserer Reihe Spotlight Arbeitsrecht auf den aktuellen Stand. In rund 60 Minuten erfahren Sie in kostenfreien Online-Vorträgen die wichtigsten Punkte zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen. Dabei haben Sie auch Gelegenheit, sich in dem lebendigen Format auszutauschen und Fragen zu diskutieren.

Am 26.11.2025 setzen wir unsere Spotlight-Reihe mit dem Thema „Arbeitszeiterfassung“ fort.

Die Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitszeiten seiner Arbeitnehmer zu erfassen, war zunächst gesetzlich nur in § 16 Abs. 2 ArbZG geregelt. Durch das MiLoG und das AEntG sind dann weitere Dokumentationspflichten für den Arbeitgeber hinzugekommen. Eine gesetzliche Regelung, die den Arbeitgeber verpflichtete, Beginn und Ende sowie die Dauer der Arbeitszeit aller Arbeitnehmer vollständig zu erfassen und aufzuzeichnen, bestand nach dem früheren Rechtsverständnis nicht. Allerdings hatte das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 2003 festgestellt, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet wäre, seinen Betrieb so zu organisieren, dass er die Durchführung der geltenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen selbst gewährleisten könne. Dies sei aber nur möglich, wenn Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und die Dauer der Pausen erfasst und aufgezeichnet würden.

Bewegung bei der Frage der Arbeitszeiterfassungspflicht kam dann durch eine Entscheidung des EuGH im Jahr 2019, wonach die nationalen Gesetzgeber verpflichtet seien, die Pflicht zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeit gesetzlich zu regeln. In Deutschland hat dies immerhin zu einem ersten Referentenentwurf geführt, der zwar umfangreich diskutiert wurde, aber bis heute nicht Gesetz geworden ist. Aufgrund der Entscheidung des BAG vom 13.09.2023 besteht hier wohl kein Handlungsdruck mehr, denn nach Auffassung des BAG ergäbe sich die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitszeit zu erfassen, bereits unmittelbar aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.

Was aber bedeutet diese Rechtsprechung für die Praxis? Welche Lösungsansätze gibt es und welche Sanktionen drohen, wenn ein Arbeitgeber seiner Erfassungspflicht nicht nachkommt? Und immer wieder ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob mit dieser Rechtsprechung Vertrauensarbeitszeit in Deutschland noch möglich ist.  

Unsere Themen werden u. a. sein

  • Die gesetzlichen Regeln zur Arbeitszeiterfassung
  • Die Rechtsprechung des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassungspflicht
  • Der Referentenentwurf für eine gesetzliche Regelung
  • Die Umsetzung der Erfassungspflicht – Erfassen oder (nur) Dokumentieren
  • Zusammenspiel von Vertrauensarbeitszeit und Erfassungspflicht?
  • Übertragung der Erfassungspflicht auf die Beschäftigten
  • Beispiele für betriebliche Regelungen zur Erfassungspflicht

Ergänzende Informationen

Es wird kein Nachweis gemäß § 15 FAO ausgestellt. Diese kostenfreie Informationsveranstaltung wird online via Teams von Esche Schümann Commichau durchgeführt. Unsere Datenschutzerklärung zu Online-Konferenzen finden Sie hier.

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Jan-Marcus Rossa Partner
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Rechtsanwalt

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

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