• 09. März 2026

Blogserie: Wesentliche Veränderungen der ESRS – Teil 4

In dieser Blogserie informieren wir über die wichtigsten Änderungen der finalen Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die am 03. Dezember 2025 von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlicht wurden. Die 12 überarbeiteten Entwürfe (ESRS 1, ESRS 2, ESRS E1 – E5, ESRS S1 – S4, ESRS G1) enthalten inhaltliche Änderungen und eine Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um 61 Prozent im Vergleich zur aktuell gültigen ESRS-Version. 

Derzeit werden die finalen Entwürfe von der EU-Kommission geprüft, um diese nach Ablauf der Einspruchsfrist in einem delegierten Rechtsakt zu veröffentlichen. Der Rechtsakt soll bis spätestens Mitte 2026 verabschiedet werden. Die Überarbeitung der ESRS betrifft dabei ausschließlich die Ausgestaltung der Berichtsanforderungen und lässt die grundsätzliche Berichtspflicht nach der CSRD sowie die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung unberührt.

In dem vorliegenden Beitrag fassen wir die Änderungen des Standards Unternehmenspolitik (ESRS G1) zusammen.

Übergreifende Änderungen

Die Themenliste ESRS 1 AR 16, die nun im Appendix A zu finden ist, wurde im Zuge der Überarbeitung durch die EFRAG angepasst. Bislang umfasste der Governance-Standard die Unterthemen Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), Tierschutz, politisches Engagement und Lobbytätigkeiten, Management der Beziehungen zu Lieferanten (einschließlich Zahlungspraktiken) sowie Korruption und Bestehung. Das letzte Unterthema schloss wiederum zwei Unter-Unterthemen ein – Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung und Vorkommnisse. Die Unter-Unterthemen sind vollständig weggefallen und die Unterthemen wurden verschlankt und in drei Themengruppen neu angeordnet: 

  • Unternehmenskultur, einschließlich Korruptionsprävention und Bestechung, Schutz von Hinweisgebern und Tierschutz
  • Politische Einflussnahme, einschließlich Lobbytätigkeiten
  • Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken 

Neue Struktur

Hinreichende Änderungen im Themenstandard G1 ergeben sich durch eine grundlegend neue Struktur des Standards. Die Angabepflichten in Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 über die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane wurde aus dem Themenstandard G1 entfernt. Somit sind keine ergänzenden Angaben mehr zu den Governance-Angaben im übergreifenden Standard ESRS 2 offenzulegen.

Auch die Angabepflichten im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 über die Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind künftig ausschließlich im übergreifenden Standard ESRS 2 zu berichten.

Durch die vorher beschriebene neue Gruppierung der Unterthemen ergibt sich eine neue Struktur der Angabepflichten, indem neben den Konzepte (G1-1), Maßnahmen (G1-2) und Zielen (G1-3), Kennzahlen zu den drei Themengruppen offengelegt werden müssen: Korruption und Bestechung (G1-4), politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten (G1-5) und Zahlungspraktiken (G1-6)

Kennzahlen

Im Bereich G1-4, der Kennzahlen zu Korruption und Bestechung betrifft, wurde klargestellt, dass ausschließlich Verurteilungen und Strafen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung berücksichtigt werden. Für G1-5, der politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten abbildet, wurde die Anzahl der zu erfassenden Datenpunkte reduziert, um die Berichterstattung gezielter zu gestalten. Im Bereich G1-6, der Zahlungspraktiken behandelt, liegt der Fokus nun auf der Offenlegung der Standardzahlungsbedingungen. Sollte das Thema verspätete Zahlungen an KMU für das berichtende Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sein, muss eine unternehmensspezifische Kennzahl definiert und offengelegt werden. 

Sie möchten sich zum Thema austauschen oder mehr erfahren? Die Expertinnen und Experten hinter diesem Beitrag stehen Ihnen zur Verfügung – kontaktieren Sie uns jetzt. 
 

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