• 26. Januar 2026
  • Gesellschaftsrecht und M&A

Kommt mit der EU Inc nun eine einheitliche europäische Gesellschaftsform?

Am zweiten Tag des Weltwirtschaftsforums in Davos hat die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die Einführung einer neuen europäischen Unternehmensform mit dem Namen „EU Inc“ angekündigt.

Der Ankündigung ging die Gründung einer entsprechenden Initiative im Oktober 2024 und die Übergabe einer Petition mit mehr als 13.000 Unterstützern voraus. Den Unterstützern zufolge sollen zur EU Inc unter anderem folgende Punkte gehören:

  • Errichtung einer neuen europaweit einheitlichen Gesellschaftsform, ohne Haftung der Gesellschafter und Mindestkapital aber mit der Möglichkeit, Geschäftsanteilen einen Nennwert zuzuordnen;
  • Eine Art europäisches und vollkommen digitales Handelsregister;
  • Eine Plattform zur Verwaltung der Gesellschaften der neuen Rechtsform und zur Kommunikation mit dem Register;
  • Ein einheitliches Finanzierungsinstrument, angelehnt an ein Wandeldarlehen;
  • Möglichkeit eines standardisierten Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes;
  • Bestimmte Regelungen im Steuerrecht und der Arbeitnehmermitbestimmung.

Die nun erfolgte Ankündigung der EU Inc kommt dieser Petition stark entgegen und hat das Potenzial, das deutsche Gesellschaftsrecht zu revolutionieren.

Gegenwärtig ist etwa die Finanzierung neuer Unternehmen durch Investoren aus dem jeweiligen EU-Ausland durch die unterschiedlichen Rechtsordnungen der 27 Mitgliedsstaaten erheblich erschwert. Ausländische Geldgeber müssen sich hierfür in die für sie fremde Rechtsordnung einarbeiten und sehen deshalb teilweise bereits von vornherein von Investitionen außerhalb ihres eigenen Mitgliedsstaates ab. Mit dem sogenannten „28. Regime“ und der EU Inc soll dagegen nun ein einziges, einfaches und unionsweit gültiges Regelwerk geschaffen werden. 

Zudem erfordert beispielsweise die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht zurzeit die Mitwirkung eines Notars und kann mit der umfangreichen vorgeschriebenen Zulässigkeits- und Legitimitätsprüfung bei der Eintragung im deutschen Handelsregister mehrere Wochen dauern. Nach den Worten der Kommissionspräsidentin sollen mit der EU Inc im Gegensatz dazu nun neue Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedsstaat vollständig und rein online angemeldet und eingetragen werden können.

Inwieweit die Forderungen der Petition tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Laut Kommission soll der Gesetzesvorschlag noch im ersten Quartal 2026 verabschiedet und an das EU-Parlament weitergegeben werden. Erwartet wird, dass sich das Vorhaben anschließend noch bis ins nächste Jahr erstrecken wird. Um tatsächlich Realität zu werden, braucht die EU Inc die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der Mitgliedsstaaten.

Sollte die EU Inc selbst mit ihren Grundelementen (EU-weit einheitliche Rechtsform, europäisches digitales Handelsregister) eingeführt werden, dürfte diese Rechtsform jedenfalls die deutsche GmbH zu einem erheblichen Anteil ersetzen. 

Zu weiteren Informationen zur EU Inc, einschließlich des detaillierten Vorschlages, siehe: https://www.eu-inc.org/ 
 

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