- 27. Februar 2026
- Prüfung
Tax me if you can – die neue Prüfungspflicht für den Ertragsteuerinformationsbericht
Mit dem Ertragsteuerinformationsbericht (Public Country-by-Country Reporting, „Public CbCR“) kommt auf viele große Unternehmen erstmals eine neue Transparenzpflicht zu. Doch nicht nur betroffene Konzerne, auch ihre Abschlussprüfer müssen sich auf neue Anforderungen einstellen: Der Gesetzgeber hat in § 317 Abs. 3b HGB eine ausdrückliche Prüfungspflicht eingeführt.
Was gilt grundsätzlich?
Unternehmen mit einem konsolidierten Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. Euro sind verpflichtet, jährlich einen Ertragsteuerinformationsbericht zu erstellen und offenzulegen. Dieser Bericht enthält länderbezogene Angaben zu Umsätzen, Gewinnen, gezahlten Ertragsteuern und wirtschaftlicher Aktivität in den jeweiligen Staaten. Die Offenlegung muss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen.
Neue Aufgabe für Prüfer
Gemäß § 317 Abs. 3b HGB haben Abschlussprüfer künftig zu beurteilen,
- ob das Unternehmen der Pflicht zur Erstellung des Ertragsteuerinformationsberichts unterliegt, und
- ob – sofern eine Verpflichtung besteht – die Offenlegung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Über das Ergebnis dieser Prüfung ist im Bestätigungsvermerk ausdrücklich zu berichten. Damit wird die Prüfung des Public CbCR ein fester Bestandteil der Jahresabschlussprüfung großer Unternehmen.
Ab wann gilt die Verpflichtung?
Für Berichtsjahre, die am oder nach dem 22. Juni 2024 beginnen, ist die Erstellung des Ertragsteuerinformationsberichts erstmals verpflichtend. Das bedeutet:
- Für das Geschäftsjahr 2025 ist der Bericht bis Ende 2026 offenzulegen.
- Die Prüfungspflicht greift erst ab der Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2026.
Praktische Empfehlungen
Wirtschaftsprüfer und Mandanten sollten die organisatorischen und datentechnischen Voraussetzungen frühzeitig schaffen. Besonders relevant ist die Abstimmung zwischen Steuer-, Finance- und Compliance-Abteilung, um eine konsistente Datengrundlage sicherzustellen. Auch sollten Prüfungsprozesse rechtzeitig an die neuen Offenlegungspflichten angepasst werden.
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