Compliance, ESG, Kartellrecht, Investitionskontrolle und Internal Investigations

Als multidisziplinäre Sozietät von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unterstützen wir Unternehmen bei der Vermeidung von Rechtsverstößen. Dafür bieten wir unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen für Compliance-Programme an, die sowohl in kleinen als auch großen Unternehmen praktisch und unbürokratisch umsetzbar sind. 

Im Zuge des fortlaufenden Wandels hin zu mehr Digitalisierung und Nachhaltigkeit helfen wir unseren Mandanten, die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen in den Segmenten Environment - Social - Governance im Blick zu behalten (ESG-Compliance) und ihre Nachhaltigkeitsstrategie im Unternehmen rechtssicher umzusetzen. 

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten in allen Bereichen des Kartellrechts, insbesondere der Verteidigung in Kartellbußgeldverfahren und der Vertretung in Kartellschadensersatzfällen. In Transaktionsprojekten übernehmen wir die Vertretung und Koordination in etwaigen erforderlichen Zusammenschluss- und Investitionskontrollverfahren vor den zuständigen Kartell- und Aufsichtsbehörden. 

Für den Fall, dass es zum Verdacht eines Rechtsverstoßes oder zu behördlichen Ermittlungen gekommen ist, klären wir für unsere Mandanten den relevanten Sachverhalt auf. Zudem beraten wir zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit einem Rechtsverstoß stellen.
 

Unser Beratungsangebot

Compliance-Programme

  • Ermittlung der sog. Risikoklasse des Unternehmens 
  • Erstellung der nötigen Dokumentation (Code of Conduct und Richtlinien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
  • Beratung und Vertretung bei Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen zur Einführung von Compliance-Programmen 
  • Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Laufende Betreuung des Compliance-Programms (z. B. als Ombudsmann oder Anbieter einer Whistleblower-Hotline)

Laufende Compliance-Beratung

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen und Kooperationen
  • Unterstützung bei der Erfüllung von Compliance-Anforderungen von Kundinnen und Kunden und anderen Geschäftspartnern (z. B. bei der Abgabe von sog. Lieferantenerklärungen) 

Tax Compliance

  • Erstellung von Konzepten zur Sicherstellung der Tax Compliance
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Tax Compliance Systemen
  • Unterstützung bei der rechtskonformen Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), insbesondere Entwicklung von unternehmensinternen Richtlinien, Etablierung von Kontrollmechanismen, Einhaltung der Mitbestimmung und Durchsetzung von Sanktionen
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten bei der rechtlichen Umsetzung ihrer ESG-Strategie und Einhaltung der Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Corporate Social Responsibilty (CSR)
  • Entwicklung und Implementierung von nachhaltigen Vergütungssystemen für die Unternehmensleitung und Mitarbeitende, insbesondere Definition von ESG-Zielen und Beratung zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern 
     

Kartellrechtliche Vertragsgestaltung

  • Kartellrechtliche Ausgestaltung von Verträgen in Lieferbeziehungen (Vertikalverhältnis) und zwischen Wettbewerbern (Horizontalverhältnis) 
  • Beratung zu Kundenschutzvereinbarungen, Wettbewerbsverboten und Abwerbeverboten  
  • Erstellung von Technologietransfer-Vereinbarungen
  • Beratung zu Forschungs- und Entwicklungskooperationen

Kartellbußgeldverfahren 

  • Vertretung in Kartellbußgeldverfahren und Marktmachtmissbrauchsverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission
  • Vertretung in Verfahren vor deutschen und europäischen Gerichten
  • Beratung zu Kronzeugen- und Leniency-Anträgen bei Kartellverstößen 
  • Unterstützung bei einer gütlichen Verfahrensbeendigung mit den Kartellbehörden (sog. Settlement) 
  • Bei grenzüberschreitenden Kartellen organisieren wir diese Leistungen über unser Netzwerk (Lawyers Associated Worldwide – LAW) in allen relevanten Ländern mit eingespielten Teams
  • Aufarbeitung der ökonomischen Zusammenhänge und Effekte von Kartellen zum Zwecke der Verteidigung und zur Vorbeugung von Kartellschadensersatzansprühen

Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche

  • Entwicklung einer effektiven und zielsicheren Verhandlungsstrategie für die außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen 
  • Gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen auf nationaler und internationaler Ebene 
  • Ökonomische Quantifizierung von Kartellschäden zum Zwecke der Anspruchserhebung und Verteidigung

Fusionskontrolle 

  • Frühzeitige Prüfung von Fusionskontrollanmeldepflichten und der Erfolgswahrscheinlichkeit einer fusionskontrollrechtlichen Freigabe in M&A-Prozessen
  • Vorbereitung von Fusionskontrollanmeldungen und Vertretung in Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission 
  • Organisation von Fusionskontrollverfahren im Ausland über unser Netzwerk (Lawyers Associated Worldwide – LAW)
  • Wettbewerbsökonomische Begleitung zur Herausarbeitung von positiven ökonomischen Effekten

Weitere Informationen


Kartellrecht | PDF

Wettbewerbsregister

Öffentliche Konsultation der Leitlinien zur „Selbstreinigung“ des Bundeskartellamts (Stellungnahme von ESCHE)

Mehr erfahren

  • Frühzeitige Prüfung und vorbereitende Beratung hinsichtlich Meldepflichten im Bereich der sektorspezifischen und sektorübergreifenden Investitionskontrolle
  • Klärung rechtlicher Grenz- oder Zweifelsfragen mit dem zuständigen Bundesministerium
  • Vertretung gegenüber dem zuständigen Bundesministerium bei der Meldung meldepflichtiger Transaktionen und bei der Einholung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Vertretung gegenüber dem zuständigen Bundesministerium in Prüfverfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden
  • Beratung zur Berücksichtigung des Investitionskontrollrechts in der Ausgestaltung der Transaktionsdokumentation, insbesondere in Unternehmenskaufverträgen
  • Wettbewerbsökonomische Begleitung zur Herausarbeitung von positiven ökonomischen Effekten

Unterstützung im Krisenfall 

  • Beratung zu den Pflichten der Unternehmensleitung im Falle von Rechtsverstößen
  • Plausibilisierung des Verdachts des Verstoßes gegen Rechtsvorschriften 
  • Begleitung von Durchsuchungen durch Ermittlungsbehörden 
  • Presserechtliche Unterstützung 
  • Prüfung der D&O-Versicherungsdeckung

Sachverhaltsaufklärung

  • Sicherung von vorhandenen Beweismitteln
  • Befragungen von Zeugen und Mitarbeitern 
  • Forensische Untersuchungen (z. B. softwarebasierte Durchsuchung und Filterung von E-Mails)
  • (Elektronische) Auswertung der Buchhaltung 
  • Datenschutzrechtliche Beratung

Prüfung der steuerlichen Pflichten 

  • Prüfung der steuerlichen Relevanz eines Rechtsverstoßes 
  • Vollständige Abwicklung der Korrespondenz mit der Finanzverwaltung 
  • Erstellung von Steuerberichtungen und Selbstanzeigen 

Unternehmensverteidigung  

  • Bewertung der Strafbarkeitsrisiken 
  • Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren 
  • Beratung zur Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und gütlichen Verfahrensbeendigung

Disziplinarische Maßnahmen 

  • Vollständige arbeitsrechtliche Begleitung des Prozesses von Anfang an 
  • Ausarbeitung von sog. Amnestieverträgen bei einer Kooperation 
  • Arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Disziplinarmaßnahmen (z. B. zu Abmahnungen und ggf. fristlosen Kündigungen und Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmervertretungen) 
  • Bewertung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Mitarbeitern und Organen

Vergaberechtliche Konsequenzen und „Selbstreinigung“ 

  • Prüfung der vergaberechtlichen Relevanz eines Rechtsverstoßes, z. B. als Ausschlussgrund in zukünftigen öffentlichen Vergabeverfahren, und ggf. Abwehr des Verfahrensausschlusses 
  • Prüfung der Voraussetzungen für eine vergaberechtliche „Selbstreinigung“ und Erstellung der nötigen Dokumentation für den Nachweis der „Selbstreinigung“ 
  • Begleitung der Verhandlungen mit den öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen über eine Anerkennung der erfolgreichen „Selbstreinigung“

Unsere Compliance-Experten beraten und unterstützen Unternehmen seit vielen Jahren bei der Einführung von passenden Hinweisgebersystemen. Mit der digitalen Lösung WhistleDesk bieten wir Unternehmen in Kooperation mit der Datenschutzkanzlei eine sichere und einfache Allround-Lösung an:

WhistleDesk die digitale Lösung der Datenschutzkanzlei bietet Ihnen

  • einen einfachen, intuitiven und rechtssicheren Meldekanal
  • eine unkomplizierte Implementierung mit geringem Aufwand
  • die Anpassung an Ihr Corporate Design und Ihre individuellen Meldeformulare 
  • ein DSGVO-konformes und ISO 27001-zertifiziertes Rechenzentrum
  • Sicherheit: Das System wurde  von Datenschutz-Experten entwickelt
  • Berechenbarkeit durch eine attraktive monatliche Lizenzgebühr ab 99 EUR


Case Management durch Esche Schümann Commichau – wie läuft es ab und welche Vorteile haben Sie?

  • Wir haben eingehende Nachrichten von Hinweisgebern im Blick
  • Unsere Compliance-Experten prüfen diese Hinweise auf ihre Relevanz und ordnen sie rechtlich schnell ein
  • Hinweisgeber und Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen können sich auf sichere Kommunikationskanäle verlassen
  • Ihre interne- Organisation und Mitarbeitende werden entlastet
  • Bei Bedarf führen wir interne Untersuchungen zur schnellen Aufklärung und Unterbindung von Rechtsverstößen durch

Ihre Ansprechpartner

Partner
Dr. Dirk Meinhold-Heerlein
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Dr. Christoph Cordes LL.M.
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Dr. Andreas von Criegern
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Dennis Pohlmann
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* Associated Partner (Nicht Partnerin/Partner der Partnerschaftsgesellschaft)
** Of Counsel (Nicht Partnerin/Partner der Partnerschaftsgesellschaft)

JUVE Awards 2024

ESCHE als “Kanzlei des Jahres” im Bereich Compliance nominiert. Mehr erfahren

JUVE-Handbuch 2023/2024

Wir zählen zu den vier „Top-Kanzleien im Norden".

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brand eins 2024

brand eins zählt ESCHE wieder zu den besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands. Die Praxen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht wurden besonders hervorgehoben.

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WirtschaftsWoche 2019

Die WirtschaftsWoche zählt uns zu den „Top Kanzleien” 2019 in Deutschland in dem Bereich Kartellrecht. Als „Top Anwalt“ wird Dr. Philipp Engelhoven aus unserer Sozietät genannt.